Ersatzbelieferung in Mittelspannung
Konditionen und Bedingungen für Stromentnahme aus dem Mittelspannungsnetz:
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Preise für die Belieferung in Mittelspannung
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| Energiepreis |
8,90 ct/kWh* |
| Grundpreis |
40,00 €/Monat* |
Netznutzungsentgelt
Die Abrechnung der erforderlichen Netz- und
Systemdienstleistungen inklusive Konzessions-
abgabe wird gemäß den zum Zeitpunkt der
Lieferung geltenden Preisen und Regelungen
des örtlichen Netzbetreibers ermittelt. |
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1. Nettopreise
Die angegebenen Preise sind Nettopreise. Zugeschlagen werden die Belastungen aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) und die Belastungen aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) in der jeweils im Leistungszeitpunkt gesetzlich festgelegten Höhe.
2. Netznutzungsentgelt
Die Energiedienst AG stellt das Netznutzungsentgelt wie vorstehend beschrieben in Rechnung (siehe Internetseite der
Energiedienst-Netze GmbH).
3. Stromsteuer
Das Entgelt gemäß Ziffer 1 erhöht sich um die Stromsteuer in der jeweils im Leistungszeitpunkt gesetzlich festgelegten Höhe, es sei denn der Kunde weist nach, dass eine Stromsteuer auf die Lieferungen nicht oder teilweise nicht entsteht.
4. Zukünftige Energiesteuern, Abgaben und Belastungen; Emissionshandel
Soweit künftig weitere Energiesteuern, eine CO2-Steuer oder sonstige Abgaben irgendwelcher Art oder sonstige sich aus gesetzlichen, rechtsverordnungsmäßigen oder behördlichen Bestimmungen oder Anordnungen ergebende, die Erzeugung, den Verkauf, die Beschaffung, Übertragung, Verteilung, Durchleitung, Netznutzung oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Belastungen wirksam werden sollten, werden diese in der jeweiligen Höhe vom Kunden getragen. Hierzu gehört auch der Emissionshandel, soweit sich der Rechtszustand des Emissionshandels im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ändert.
5. Umsatzsteuer
Das Entgelt gemäß den Ziffern 1 bis 4 erhöht sich um die Umsatzsteuer in der im Leistungszeit-punkt jeweils gesetzlich festgelegten Höhe.
6. AGB
Es gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Energiedienst AG (EDAG) für Stromlieferungen an Kundenanlagen mit Leistungsmessung (Stand: 01.05.2010).
7. Stromliefervertrag
Der Abschluss eines individuellen Stromliefervertrags wird empfohlen.