Management-Transaktionen

Seit dem 1. Juli 2005 gelten an der SIX Swiss Exchange neue Regeln zur Offenlegung von Management-Transaktionen. Ziel der Offenlegung von Management-Transaktionen ist die Förderung der Informationsversorgung der Anleger und trägt zur Verhütung und Verfolgung von Marktmissbräuchen bei. Am 1. April 2011 in eine Anpassung dieser Regelungen in Kraft getreten.

Die Regeln über die Offenlegung von Management-Transaktionen verlangen eine Meldung der Emittenten bei Geschäften ihrer Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder in Beteiligungsrechten des Emittenten, Wandel- und Erwerbsrechten auf Aktien des Emittenten und Finanzinstrumente, deren Preis massgeblich durch Beteiligungsrechte des Emittenten beeinflusst wird.

Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung haben dem Emittenten alle in den Regelungsbereich fallenden Transaktionen innerhalb von zwei Börsentagen zu melden.
Der Emittent seinerseits hat SIX Exchange Regulation innerhalb von weiteren drei Börsentagen eine Meldung unter anderem mit Angabe von Namen und Funktion (d. h. exekutives Mitglied des Verwaltungsrats/Mitglied der Geschäftsleitung oder nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats) zu erstatten. Die SIX Exchange Regulation veröffentlicht die Meldung ohne Namensnennung, jedoch unter der Angabe der entsprechenden Funktion auf ihrer Webseite.

Weitere Informationen finden Sie bei der Swiss Exchange.